Unwirksame Bebauungspläne – Berlin Brandenburg

Wer sich bei der Verwirklichung eines größeren Bauvorhabens durch Festsetzungen eines Bebauungsplans gehindert sieht, sollte dessen Wirksamkeit prüfen lassen. Insbesondere Berliner und Brandenburger Bebauungspläne aus dem Zeitraum Mai 2009 bis Juni 2014 sind mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Das liegt daran, dass bei jedem Bebauungsplan (B-Plan) die übergeordnete Regional- und Landesplanung zu berücksichtigen ist. Den dafür maßgeblichen Rahmen, den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) aus dem Mai 2009 hat jedoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2014 für unwirksam erklärt.

Das schlägt auf jeden B-Plan durch, der auf diesen LEP B-B Bezug genommen hat, und diese Bezugnahme ist zwingend. Der Verordnungsgeber hat versucht, diesem schwierigen Zustand abzuhelfen, indem die vom Gericht gerügten Fehler korrigiert wurden und der LEP rückwirkend erneut in Kraft gesetzt worden ist. Einer rückwirkenden Inkraftsetzung hatte das OVG allerdings schon mit der Entscheidung aus dem Jahr 2014 eine Absage erteilt. Es ist zu erwarten, dass das OVG dies mit einer weiteren Entscheidung Anfang des Jahres 2016 bestätigen wird.