Honorar

Ich biete meine Tätigkeit auf Grundlage einer Vergütung nach Zeitaufwand an. Die Höhe des Stundensatzes vereinbare ich individuell mit jedem Mandanten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Pauschalvergütung in Betracht kommen.

Rechtsschutzversicherungen erstatten Honorare in Höhe der Pauschalgebühren nach RVG. Gleiches gilt für den Erstattungsanspruch bei Erfolg in einem Rechtsstreit. Soweit eine Vergütung nach Stundensatz die Pauschalgebühren nach RVG überschreitet, besteht kein Erstattungsanspruch des Mandanten.