Kammergericht: Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam

Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die in Berlin geltende Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam ist. Danach dürfen ab dem Inkrafttreten der Verordnung vom 7.5.2013 Wohnraummieten über einen Zeitraum von drei Jahren um höchsten 15 Prozent steigen.

Das Kammergericht hat die Revision zum BGH zugelassen.

AZ: KG Berlin 67 S 121/14