Provisionsanspruch Makler?

Jeder mitwirkende Makler hat Provisionsanspruch!

Ein Makler verdient seine Provision bereits dann, wenn seine Nachweis- und/oder Vermittlungsleistung für den Hauptvertragsschluss mitursächlich ist. Ausreichend ist somit, wenn ein Makler für den Verkäufer ein Inserat schaltet, auf das sich der Makler des Erwerbers meldet und unter Beteiligung des Verkäufermaklers ein Besichtigungstermin mit Verkäufer und Erwerber stattfindet. Damit hat er den Kontakt zwischen Verkäufer und Erwerber hergestellt. So das OLG München mit Urteil vom 17.04.2013
(Az.: 3 U 5060/12).