Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einzelnen Wohnungseigentümer beim Kauf einer neu erstellten Wohnung
Mängel am Gemeinschaftseigentum beim Erwerb einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger können nicht von dem einzelnen Wohnungseigentümer, sondern nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 6 S. 3 WEG – BGH, Urt. v. 24.7.2015)