Für den Streitfall: Beweise sichern!

Gut vorbereitet in die Verhandlung und ins Gerichtsverfahren

Der Richter urteilt nach Aktenlage. Nur das, was er in Papierform vor sich hat, darf in sein Urteil eingehen. Wenn Streit droht (oder von vornherein vermieden werden soll), sollten möglichst alle Absprachen zum Bauablauf und alle Etappen im Baugeschehen dokumentiert werden.

Da es bei Bauvorhaben häufig zum Streit kommt, empfehle ich jedem Bauherrn, möglichst umfassend und in chronologischer Reihenfolge alle Ereignisse rund um das Bauvorhaben in Wort und Bild zu dokumentieren. Das ist ohne Zweifel sehr mühselig. Aber wie oft im Leben bauen Sie ein Haus für Ihre Familie? Und wie oft im Leben nehmen Sie Darlehen auf, die Sie über 10 Jahre und oft sehr viel länger zurückzahlen? Der Lohn für die Mühe der Dokumentation ist, dass Sie damit bestens auf einen möglichen Prozess vorbereitet sind. Im günstigsten Fall verhilft Ihnen die Dokumentation sogar dazu, einen teuren und sehr zeitaufwendigen Prozess zu vermeiden. Denn wenn Ihr Vertragspartner feststellt, dass Sie auf jeden seiner Einwände ein Dokument vorweisen können, das diesen Einwand entkräftet, ist er vielleicht klug genug, es nicht auf einen gerichtlichen Streit ankommen zu lassen.

Ich träume von dem Mandanten, der mit einem Ordner zu mir kommt, in dem, sauber in der zeitlichen Abfolge geordnet, alle schriftlichen Vertragsunterlagen und Fotos zu allen wichtigen Etappen im Bauablauf zu finden sind. Enthalten sind dort auch alle Mails zu Absprachen zum Baugeschehen. Der ideale Mandant hat auch alle telefonischen oder mündlichen Absprachen auf der Baustelle unmittelbar darauf noch einmal mit einer Mail oder einem Fax an den Vertragspartner bestätigt.

Dabei geht es nicht darum, dass mündliche Vereinbarungen unwirksam wären. Nach dem Gesetz kann alles Mögliche am Telefon und unter vier Augen vereinbart werden. Nur lässt es sich eben nicht beweisen. Und im Streit wird jede Seite den Inhalt einer mündlichen Vereinbarung zum eigenen Vorteil darstellen. Das muss nicht einmal eine bewusste Lüge sein. Alle Menschen sind so, dass sie sich am liebsten so erinnern, wie es ihnen in den Kram passt.

Da ist es gut, wenn mir der Mandant den gut sortierten Ordner mit allen Unterlagen zur Verfügung stellt. Wenn er dann behauptet, die Baufirma hätte mit Mail vom 11. November zugesagt, innerhalb einer Woche fertig zu werden, schaue ich mir diese Mail an. Dort lese ich dann, dass eine zügige Fortsetzung der Arbeiten zugesagt wird. Von einer Fertigstellung innerhalb einer Woche ist dort keine Rede. Ein solcher Irrtum in der Erinnerung des Mandanten liegt nicht daran, dass der Mandant ein bisschen doof ist, sondern ist allgemein menschlich. Siehe oben, man erinnert sich am liebsten so, wie es einem in den Kram passt. Aber die Aufgabe des Anwalts ist, darauf beruhende Irrtümer des Mandanten rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass mit diesem Irrtum eine Klage begründet wird. Die geht dann nämlich garantiert gegen den Baum.

Die wichtigsten Beweismittel sind Schriftstücke und Bilder. Auf die Darstellung nur der einen Partei kann und darf ein Richter sich nicht verlassen. Denn für ihn ist es Alltag, dass die eine Partei das Gegenteil dessen behauptet, was die andere gerade gesagt hat. Der Richter war auf der Baustelle oder bei den Absprachen zwischen den Parteien genauso wenig dabei wie die Anwälte. Deshalb, und weil sein Urteil im Fall der Berufung auch für das nächsthöhere Gericht nachvollziehbar sein muss, darf sich der Richter nur auf das stützen, was er in der Akte findet.

Gerade im Baugeschehen haben Fotos eine große Bedeutung. Denn naturgemäß sind mit Fortschreiten der Bautätigkeit viele Bauleistungen nach kurzer Zeit nicht mehr sichtbar. Muss eine solche Bauleistung später überprüft werden, ist das immer mit hohen Kosten verbunden.

Sehr gefährlich ist dagegen der Versuch, durch Aussagen von Zeugen die eigene Position zu untermauern und zu beweisen. Das größte Risiko ist dabei wiederum die fehlende Genauigkeit und Verlässlichkeit der menschlichen Erinnerung. Wie oft habe ich schon Mandanten erlebt, die im Beratungsgespräch überzeugt waren, dass dieser und jener ihnen als Zeugen auf jeden Fall dies und das bestätigen werde. Manche dieser vermeintlichen Zeugen standen dann im Prozess doch nicht zur Verfügung. Andere konnten sich an Dinge, die sie den Mandanten in gemütlicher Atmosphäre am Küchen- oder Kneipentisch vollmundig bestätigt hatten, im kalten Neonlicht des Gerichtssaals doch nicht mehr so genau erinnern.

Sehr aufpassen muss man übrigens, dass man nicht mutwillig der anderen Seite die Möglichkeit nimmt, ihre Auffassung zum Geschehen zu beweisen. Beweisvereitelung nennen die Juristen das, wenn zum Beispiel der Bauherr die angeblich murksige und mangelhafte Bauleistung von einem anderen Unternehmen beseitigen und neu machen lässt, um dann Ersatz der Kosten zu fordern. Der Bauherr muss erst einmal dem ersten Bauunternehmen ausreichend Zeit einräumen, zu dokumentieren, dass deren Bauleistung in Ordnung war. Macht er das nicht, tritt die sogenannte Umkehr der Beweislast ein. Dann muss nicht mehr das Bauunternehmen beweisen, dass die eigene Leistung in Ordnung war, sondern umgekehrt der Bauherr, dass die Bauleistung mangelhaft war.

Percy Ehlert
Rechtsanwalt und Mediator
Immobilien- und Baurecht

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