Beitragsbescheide der Wasserverbände in Brandenburg vielfach rechtswidrig

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2015 findet das brandenburgische Kommunalabgabengesetz (KAG) in der derzeit geltenden Fassung bei vielen Beitragsbescheiden der Wasserverbände keine Anwendung. Das Gericht sieht eine unzulässige Rückwirkung, wenn durch Anwendung des KAG faktisch die geltende vierjährige Festsetzungsverjährung aufgehoben wird.

Nicht mehr anfechtbare Bescheide können von den Verbänden aufgehoben werden. Wer Beiträge aus einem rechtswidrigen, aber nicht mehr anfechtbaren Bescheid schuldet, kann Vollstreckungsschutz geltend machen. Welche Bescheide rechtswidrig sind, ist für jedes Verbandsgebiet gesondert zu beurteilen. Rechtswidrig sein dürften jedenfalls die Bescheide für sogenannte Altanschließer der Verbände MAWV (Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband) und NWA (Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband). Rechtskräftige Urteile der brandenburgischen Verwaltungsgerichte dazu liegen allerdings noch nicht vor.

 

Rechtsanwalt Percy Ehlert
Immobilien- und Baurecht